Lieber HerrDipl,
das ist eine knifflige Frage. Nach reiflicher Überlegung würde ich am ehesten den Dokumententyp "Gesetz / Verordnung" wählen. "Unklarer Dokumententyp" wäre ein Notnagel. Nach meiner Erinnerung haben wir dieses Thema bereits im Anwenderbeirat angesprochen und die Bundestagsdrucksachen / Landtagsdrucksachen sind als künftiger eigener Dokumententyp vorgeschlagen worden.
Nach meiner Kenntnis haben alle Parlamente bei uns eine Veröffentlichungspflicht (außer bei betimmten Sitzungen von Ausschüssen und bei Geheimhaltungsvermerken). Bevor das Internet dafür zur Verfügung stand, hatten die Parlamente ihre Hausverlage, die sämtliche Drucksachen veröffentlichten. Damit fiel das Merkmal "kein Verlag" für "Graue Literatur ..." weg. Dann kam es zu einer Dopplung: Druckausgabe beim Verlag, dasselbe als pdf-Datei im Internet (seitengleich etc.).
Für den von Ihnen angegebenen Fall habe ich die Geschäftsordnung des Landtags von BW durchgesehen, die Seiten dieses Parlaments durchsucht und auch im Internet keinen benannten Verlag gefunden. Ich würde trotzdem aber davon ausgehen, daß man als Verlag einen "Verlag des Landtages BW (oder wie der immer genau heißen mag)" gibt bzw man ihn setzt.
Dies ist das einzige, was ich gefunden habe:
http://www.landtag-bw.de/dokumente/gesetzliche_regelungen/geschaeftsordnung.pdf
XV. Sitzungsberichte und Drucksachen ...................... 160
§ 103
Drucklegung
(1) Die Vorlagen, Anträge und Sitzungsberichte werden gedruckt.
(2) Fand eine nichtöffentliche Sitzung statt, so bedarf es zur
Drucklegung und Veröffentlichung des Sitzungsberichts der Zustimmung
Wie Sie die wichtigen Informationen auf die einzelnen Felder verteilen, müssen leider Sie ausknobeln. Eine Hilfe kann noch sein, daß Sie, wenn Sie die Gattung von Drucksachen mit aufnehmen, sich die Aufteilung auf der Seite des Landtags ansehen.
http://www.landtag-bw.de/ (Dokumente > Die Initiativen)
- Gesetzentwurf
- Gesetzesbeschlüsse
- Aktuelle Debatte
- Antrag
- Kleine Anfrage
- Große Anfrage
- Fragestunde
- Plenarprotokolle
Vielleicht meldet sich dazu noch einer "unserer" Juristen. Die müßten sich mit derlei Einordnungen doch häufig plagen.
Ich bin auf die konkrete Lösung gespannt
Ihr Peter Bonekämper